Außergerichtliches Inkasso

In der Anfangsphase wird in der Regel versucht, die Forderung durch den Weg des außergerichtlichen Inkassos beizutreiben.

Die Fa. Ge.Ri. ist seit 1994 auf diesem Sektor tätig und unterstützt sämtliche Arten von Unternehmen bei der Eintreibung offener Forderungen.

 

Phasen des außergerichtliches Inkasso

Unsere Vorgehensweise gliedert sich in eine Reihe aufeinanderfolgende Maßnahmen bis zur Eintreibung der Forderung.

Berater
In erster Linie wählen wir für das auftraggebende Unternehmen den am besten geeigneten Berater aus, denn dieser muss in der Lage sein, in einer dem Stil und dem Image des Unternehmens entsprechenden Weise zu kommunizieren.

Erste Maßnahmen
In der Anfangsphase des außergerichtliches Inkasso widmet sich die Fa. Ge.Ri. folgenden drei Aufgaben:

  • Analyse sämtlicher Unterlagen über die Forderung und den Schuldner;
  • Entscheidung der am besten für die Forderungseintreibung geeigneten Strategie;
  • Prüfung, ob die Kontaktdaten des säumigen Schuldners korrekt sind, um die erfolglose Zustellung von Mitteilungen zu vermeiden.

Eigentliches Inkassoverfahren
Phasen nach der Wahl des Beraters und Vorbereitung der Eintreibungsaktion:

  • Zahlungserinnerung per Post: Übersendung einer ersten Zahlungserinnerung an den Schuldner.
  • Telefonische Zahlungserinnerung: Ist die schriftliche Zahlungserinnerung erfolglos, ruft der Berater den säumigen Schuldner an und versucht, ihn zur Zahlung der Rechnung zu bewegen.
  • Rechtwirksames Mahnschreiben: Mit diesem Schreiben wird dem Schuldner eine letzte Möglichkeit für die Zahlung des offenen Betrags und die Vermeidung einer Einschaltung der Gerichtbehörde gegeben. Dieses Mahnschreiben ist zwecks Nachweises der Versendung und des Empfangs per Einschreiben mit Rückschein zu übermitteln.

Sollte die Zahlung nach diesen Maßnahmen immer noch nicht eingegangen sein, ist das außergerichtliche Inkasso als abgeschlossen anzusehen und soweit erforderlich bzw. gewünscht wird die gerichtliche Forderungseintreibung eingeleitet. Zu diesem Zweck stellen wir eine Bescheinigung über die mangelnde Eintreibung aus, ein in steuerlicher Hinsicht maßgebliches Dokument, das den negativen Ausgang des außergerichtlichen Verfahrens belegt.

 

Unsere Vorgehensweise

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Berater sowohl in den beiden Zahlungserinnerungen als auch im Rahmen der telefonischen Kontaktaufnahme bzw. des persönlichen Gesprächs versucht, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, ohne dadurch die Geschäftsbeziehung zwischen ihm und unserem Auftraggeber zu beeinträchtigen.
Es ist in der Tat wichtig, so zu handeln, dass der Gläubiger durch die Forderungseintreibung seine Kunden nicht verliert.
Das außergerichtliche Inkasso ist deshalb mit Nachdruck durchzuführen, ohne den Schuldner jedoch zu beleidigen oder zu verletzen. Darüber hinaus sind dabei die geltenden Vorschriften zu beachten.

Falls Sie an unserem Inkassoservice interessiert sind oder weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns über unsere Website oder per Telefon.

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