Umsatzsteuerrückerstattung

Ge.Ri. hilft Unternehmen und Freiberuflern auch im Rahmen der Umsatzsteuerrückerstattung.

Wir bieten diese lösungsorientierte Dienstleistung für Fälle an, in denen bereits alle persönlichen Einziehungs- und Durchsetzungsmaßnahmen durchgeführt wurden und fehlgeschlagen sind (d.h. wenn endgültig ein Forderungsausfall vorliegt). In diesen Fällen kann die Umsatzsteuerrückerstattung weiter vorangetrieben werden, um alle nicht vereinnahmten Beträge miteinzubeziehen.

Ge.Ri erstellt im Namen des Kunden die Dokumentation über die durchgeführten und notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen, damit er von einer Änderungsnotiz profitieren kann, in der der genaue Betrag der in der Originalrechnung ausgewiesenen und nicht eingezogenen Umsatzsteuer angegeben ist.

Füllen Sie das Formular aus