Außergerichtliche Forderungsbeitreibung

Die außergerichtliche Forderungsbeitreibung ist durch verschiedene Maßnahmen gekennzeichnet. Die vorbereitende Tätigkeit ist die telefonische Mahnung eines Zahlungsverzugs, die einen sofortigen Kontakt und eine schnelle Wahl der am besten geeigneten Lösung zur Beilegung der Streitsache und zur Beitreibung der Forderung gewährleistet. Aus diesem Grund ist die telefonische Mahnung das gängigste Instrument in der Forderungsbeitreibung.

 Unsere „Phone Collection“ zeichnet sich durch eine fundierte und langjährige Erfahrung aus und nutzt eine hochmoderne technologische und kontinuierlich aktualisierte Infrastruktur.

Diese Dienstleistung wird je nach Art der beizutreibenden Forderung und in Übereinstimmung mit der mit den Kunden vereinbarten Vorgehensweise angepasst.

Neben der telefonischen Mahnung nutzen die Fachleute von Ge.Ri. auch mehrkanalige Kommunikationsmittel wie SMS, E-Mails und schriftliche Mitteilungen, um die gesamte Abwicklung umfassend zu überwachen und eine höhere Effektivität der Maßnahmen zu gewährleisten.

Die Mitarbeiter von Ge.Ri., die sich aus Fachleuten des Kreditmanagements zusammensetzen, wenden geeignete Ad-hoc-Strategien an und nehmen an Schulungen teil, die auf die Verbesserung der Kommunikation, den außergerichtlichen Ansatz und die Vertiefung der rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit abzielen. Aber nicht nur das: Die Beitreibung von Krediten nutzt auch die wichtige Phase des Inkassos zu Hause, indem spezialisierte Mitarbeiter eingesetzt werden, die es ermöglichen, den Beitreibungsprozess bestmöglich durchzuführen und damit die Distanz zwischen Gläubiger und Schuldner zu verringern.

Die Auswahl- und Schulungsverfahren für die Mitarbeiter im Außendienst werden mit dem konkreten Ziel durchgeführt, deren Zuverlässigkeit zu gewährleisten und somit eine maximale Wirksamkeit bei der Forderungsbeitreibung nach der Phase der telefonischen Mahnung zu erreichen.

 

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