Unsere Geschäftslösungen

Außergerichtliche Forderungsbeitreibung


Die außergerichtliche Forderungsbeitreibung ist durch verschiedene Maßnahmen gekennzeichnet. Die vorbereitende Tätigkeit ist die telefonische Mahnung eines Zahlungsverzugs, die einen sofortigen Kontakt und eine schnelle Wahl der am besten geeigneten Lösung zur Beilegung der Streitsache und zur Beitreibung der Forderung gewährleistet.

Gerichtliche Forderungsbeitreibung


Bei besonders notleidenden Krediten oder komplexen Situationen greift Ge.Ri. auf die professionelle Unterstützung verschiedener Juristenteams innerhalb der Unternehmensstruktur zurück. Dank unserer diversifizierten Expertise in Rechtsfragen sind wir auch im Bereich des gerichtlichen Forderungseinzugs ein strategischer Partner, indem wir uns um die Vorlage von Unterlassungsklagen und aller notwendigen Unterlagen kümmern.

Ankauf und Beitreibung von NPL-Krediten


Der Inhalt unserer Beratungstätigkeit und das damit verbundene Hauptziel unserer Due Diligence ist die Bewertung von Portfolios notleidender Kredite aus den Bereichen Banken, Finanzwesen und Versorgungsunternehmen.

Internationales Forderungseinzugsverfahren


Ge.Ri. ist auch im Ausland mit Niederlassungen in Lyon, München, Madrid und Cluj vertreten. Wir haben die „Kunst“ der Forderungsbeitreibung in viele Länder exportiert und unser Know-how aus über zwanzig Jahren Erfahrung eingebracht.

Ermittlung von Geschäftsinformationen


Ge.Ri. unterstützt Unternehmen durch die Bereitstellung von ermittelten Geschäftsinformationen und Geschäftsberichten: grundlegende Elemente für eine korrekte Bewertung eines potenziellen Kunden sowie notwendige Instrumente zur Vermeidung von Kreditrisiken. Aber nicht nur das: Wir sind auch auf die Verarbeitung von Daten aus Nachforschungsdiensten spezialisiert.

Umsatzsteuerrückerstattung


Ge.Ri. hilft Unternehmen und Freiberuflern auch im Rahmen der Umsatzsteuerrückerstattung.

Wir bieten diese lösungsorientierte Dienstleistung für Fälle an, in denen bereits alle persönlichen Einziehungs- und Durchsetzungsmaßnahmen durchgeführt wurden und fehlgeschlagen sind.